09 März 2009

Der gegenseitige Schutz von Kapitalanlagen zwischen Deutschland und Libyen soll verbessert werden

Der gegenseitige Schutz von Kapitalanlagen zwischen Deutschland und Libyen soll verbessert werden. Dies sieht ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf zum bestehenden Abkommen vom 15. Oktober 2004 mit der Sozialistischen Libysch-Arabischen Volks-Dschamahirija (16/11567) vor, denen der Deutsche Bundestag am 5. März 2009 zustimmte. Durch die Abkommen sollen Direktinvestitionen völkerrechtlich abgesichert werden, heißt es. Dazu zählt neben dem freien Transfer von Kapital und Erträgen auch die Entschädigungspflicht und Rechtswegegarantie im Falle von Enteignungen.