Für Geschäftsreisen und Privatreisen nach Libyen gelten ab Donnerstag, 8. Januar 2009 neue Einreisebestimmungen. Für Touristen und Geschäftsreisende gelten zudem neue Bestimmungen für die Erteilung des Visums. Libyen erlaubt die Einreise für Touristen nur noch mit Gruppenvisum ab einer Mindestteilnehmerzahl von vier Personen. Es muss dabei für alle Reisende der gleiche Reisetermin für die Ein- und Ausreise eingehalten werden. Für Geschäftsreisende besteht eine Sonderregelung für die Erteilung des Visums.
Folgende Dokumente bzw. Voraussetzungen für die Beantragung des Visums sind notwendig:
Folgende Dokumente bzw. Voraussetzungen für die Beantragung des Visums sind notwendig:
- Persönliches Erscheinen
- ein Visumsantrag
- eine Passkopie mit zwei aktuellen Farb-Passfotos, die direkt bei der Botschaft bzw. einem Konsulat eingereicht werden müssen, eine Zusendung per Post ist nicht möglich.
- eine Einreise ist verboten, wenn sich ein israelisches Visum oder ein israelischer Ein- oder Ausreisestempel im Reisepass befindet
- eine Reisekrankenversicherung
- eine Hotelreservierung
- ein Ticket für den Hin- und Rückflug
- Angabe der Referenznummer bei der Beantragung des Visums
- Reisepass muß mindestens noch sechs Monate gültig sein.
- Übersetzung der persönlichen Angaben des Antragstellers aus dem Deutschen ins Arabische auf einer der letzten Seiten des Passes.
- Die Gesamtgebühr für die Erteilung des Visums beträgt 60,00 Euro.
Zusätzliche Sonderregeln für Geschäftsreisende:
- ein Arbeitgeberschreiben und ein Beschäftigungsnachweis des jeweiligen Unternehmens oder eine Firmenlizenz von selbständigen Unternehmen
- eine Einladung des Geschäftspartners
- Ausfüllen eines bestimmten Reiseformulars
Quelle: Konsularabteilung der Botschaft von Libyen, http://www.libyschebotschaft.de/duetschehauptseite.htm
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