14 April 2005
Die italienischen Pauschalausweisungen nach Libyen verstoßen nach Ansicht des Parlaments der EU gegen internationale Verpflichtungen
Das Europaparlament hat die pauschalen Ausweisungen von Migranten von der italienischen Insel Lampedusa nach Libyen kritisiert. Die Abgeordneten verabschiedeten am 14. April 2005 in Straßburg mit knapper Mehrheit eine Entschließung, in der Italien vorgeworfen wird, gegen internationale Verpflichtungen verstoßen zu haben. Die italienischen Behörden hätten nicht sichergestellt, dass das Leben der im Oktober 2004 und März 2005 von Lampedusa nach Libyen ausgewiesenen Menschen in ihrem Herkunftsland nicht bedroht ist. Hierdurch sei der Grundsatz der Nicht-Zurückweisung verletzt worden. Libyen habe die Genfer Flüchtlingskonvention nicht unterzeichnet, habe kein Asylsystem und biete keine echte Garantie für Flüchtlingsrechte. Stattdessen nehme das Land willkürliche Festnahmen, Inhaftierungen und Ausweisungen vor, bemängelte das EU-Parlament. Die Abgeordneten forderten die italienischen Behörden auf, die individuelle Prüfung der Asylanträge zu gewährleisten. Libyen müsse internationale Beobachter zulassen und die willkürlichen Ausweisungen und Festnahmen von Migranten beenden.
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