Am 28. Dezember 2008 hat Libyen mit Malta in Tripolis erneut ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterzeichnet. Der Vertrag regelt weiterhin, in welchem Umfang das Besteuerungsrecht für die in ihrem Hoheitsgebiet erzielten Einkünfte zusteht. Ein DBA soll vermeiden, dass natürliche und juristische Personen, die in beiden Staaten Einkünfte erzielen, in beiden Staaten - also doppelt - besteuert werden.
Das erste DBA-Abkommen wurde 1972 mt Malta unterzeichnet und wurde jetzt zum achten Mal erneuert.
29 Dezember 2008
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