03 Februar 1994

Internationale Gerichtshof in Den Haag entscheidet über weitere Zugehörigkeit des Aouzou-Streifen an dem Tschad

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag (Niederlande) entscheidet am 3. Februar 1994, dass der umstrittene Aouzou-Streifen dem Tschad angegliedert bleibt. Libysche Soldaten werden daraufhin schrittweise unter UN-Aufsicht aus der 115.000 Quadratkilometer großen Region abgezogen. Diplomatische Beziehungen mit dem Tschad werden zugleich wieder aufgenommen.