24 September 2009

Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates der Schweiz stellt Strafanzeige wegen Medienberichten von vertraulichen Inhalten zur Libyen-Affäre

Nach der Veröffentlichung geheimer Protokolle über die Dokumente über die Sitzung der schweizerischen Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates (APK) bei der es um die in Libyen festgehaltenden zwei Schweizer Geschäftsleute und die Bemühungen um deren Ausreise ging, hat die APK eine Strafanzeige wegen Verletzung des Sitzungsgeheimnisses und wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses gemäss Artikel 320 des Strafgesetzbuches eingeleitet. Dabei soll nachgeforscht werden, wie vertrauliche Kommissionsunterlagen zur Affäre um Hannibal Gaddafi an die Medien gelangen konnten. In den folgenden Tagen wurden Kommissionsprotokolle und -unterlagen im Zusammenhang mit dieser Sitzung in den Medien von der Basler Zeitung veröffentlicht.

Auszug aus dem Protokoll der APK-Sitzung vom 24. August 2009 (Quelle: bazonline.ch):



Die Basler Zeitung berichtet, die APK sieht die Amtsgeheimnisverletzung als besonders schwerwiegend, weil die herausgegebenen Unterlagen Verhandlungen mit einem Drittstaat betreffen. «Die Indiskretionen machen die Schweiz in diesen Verhandlungen angreifbar und schwächen ihre Handlungsfähigkeit», heisst es im Communiqué.